Verantworlich für den Inhalt gemäß 6 MDStV: Josef Graser
Geschäftssitz: Josef Graser Sicherheitstechnik
Ringstr. 72, 85395 Attenkirchen
(08168) 963 202
www.schluesseldienst-handwerker.de
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zum Impressum und den Kontaktdaten
Wir widersprechen der Entnahme, Nutzung oder Weitergabe unserer Kontaktdaten für sachfremde Zwecke, sowie auch zur Übersendung von nicht angeforderter Werbung oder Informationen. Missbrauch und/oder
Zuwiderhandlunge ahnden wir mit Rechtsverfolgung und Abmahnung.
Grundlagen der nachfolgenden AGB:
Als kompetentes Sicherheitsunternehmen befassen wir uns mit allen Sparten der elektronischen und mechanischen Sicherheitsausr€üstung von gewerblichen Gebäuden, sowie auch privat genutzten
Wohnhäusern und Wohnungen.Hierbei erbringen wir zum Teil selbst Handwerker-Leistungen. Wir vermitteln jedoch auch Interessenten an freiberufliche Mitarbeiter, sowie an andere Unternehmen in der
Branche weiter.
Die nachfolgenden AGB beziehen sich auf die Vermittlung von Kontakten und Handwerksleistungen, vorwiegend im Schlüsseldienst.
IIn den nachfolgenden AGB finden sich verschiedene Begriffe, wie: Kunde, Interessent, Techniker, Nachbar, usw.. Wir haben zur Vereinfachung auf die weibliche Form der Namen verzichtet. Die AGB gelten jedoch in gleicher Form für Frauen und Männer über 18 Jahren.
Werbung
Wir bewerben Schlüsseldienstleistungen in verschiedenen Medien. Hierzu kann uns der Interessent überwiegend per Telefonanruf über eine unserer Serviceleitstellen, unsere Hauptgeschäftsstelle in
Attenkirchen, oder unseren Techniker-Direktruf (Mobiltelefon) erreichen.
Wir behalten uns vor, eingehende Anrufe weiterzuleiten und auch andernorts entgegenzunehmen. Wir arbeiten zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir einen Anruf nicht sofort entgegennehmen können.
telefonische Kontaktaufnahme
Beim Eingang eines Telefonanrufes werden grundlegende Fragen im Schlüsseldienst besprochen. Der Interessent kann sich über den Ablauf einer Türöffnung informieren, und auf Wunsch einen zeitnahen
Besichtigungstermin mit einem Schlüsseldienst-Techniker vor Ort vereinbaren.
Hierzu benötigen wir die Adresse und Personalangaben des Interessenten, sowie auch eine telefonische Rückrufmöglichkeit (Handy, Tel. des Nachbars, ec.) Im Falle einer eigenen Weiterbearbeitung werden
wir selbst einen Techniker entsenden. Bei einer Kontaktvermittlung werden wir die telefonischen Angaben an einen externen Techniker weitergeben. Der Interessent kann nicht zwingend davon ausgehen,
dass ein Techniker aus dem gleichen Ortsnetzbereich anreist, aus dem der eingehende Telefonanruf erfolgt. Es werden deswegen überwiegend feste Anfahrten kalkuliert und angeboten.
Auftragserteilung, Auftragsannahme, Preisangaben
Insofern der Interessent in der Lage ist, telefonisch vorweg eine nachvollziehbare, zutreffende Beschreibung des Schlüssel/Schloss-Problems zu vermitteln, können wir versuchen zu der einen oder
anderen handwerklichen Leistungsposition eine Teil-Kostenschätzung abzugeben. Diese Preisangaben sind jedoch unverbindlich, denn eine konkrete Auftragsvereinbarung und Preisabsprache findet erst in
schriflicher Form zwischen dem Interessenten und dem ausführenden Techniker vor Ort statt, nachdem sich der Techniker selbst einen objektiven, fachmännischen Überblick über die tatsächliche
Situation verschafft hat. Sollte sich vor Ort eine andere Situation ergeben, als diejenige, welche uns telefonisch beschrieben wurde, so kann sich eine deutlich abweichende Bewertung der einzelnen
Leistungspositionen und damit auch der späteren Gesamtkosten ergeben. Für eine Auftragsannahme von Handwerksleistungen ist neben der Liquidität des Auftraggebers auch dessen nachweisbares,
berechtigtes, und gesetzlich erlaubtes Interesse z.B im Falle einer Türöffnung/Türnotöffnung erforderlich. Der Techniker wir daher vor Ort die Personalien des Auftraggebers persönlich überprüfen
(z.B. Ausweis einsehen), einen zuverlässigen Nachbarn befragen, oder im Zweifel die Polizei hinzuziehen.
Haftung
Die Vermittlung von Handwerksleistungen ist unsererseits haftungsfrei. Es haftet jedoch der Interessent für sein redliches Anliegen, wenn er einen Techniker anreisen lässt. Handelt der Interessent
aus nichtigen Gründen, niederen Beweggründen, oder aus Irrtum (weil er evtl. bei mehreren Schlüsseldiensten angerufen hat), so ist er jedenfalls zur Übernahme der entstandenen Kosten gegenüber dem
Techniker vor Ort verpflichtet. Im Falle einer weiteren Auftragserteilung, Auftragsannahme und Leistungserbringung haftet der ausführende Techniker für die von Ihm erbrachten Leistungen, im Rahmen
seiner gesetzlichen Pflichten.
Rechtliches
Es gilt das Deutsche Recht nach dem BGB. Der Erfüllungsort für Vermittlungsleistungen ist im Einzelfall schwer zu bestimmen, da der eingehende Anruf evtl. zwischen Landkreis-Grenzen im mobilen
Einsatz erfolgt. Es wird daher ein fiktiver Erfüllungsort // hier Freising festgesetzt.
Erfüllungsort für weitere Handwerksleistungen (Türöffnung, Schlossreparatur, Schlossmontage) ist der Ort des Arbeitseinsatzes. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Freising, wenn der Kunde
Kaufmann ist.
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